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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung erlassen. Mit der Anpassung setzt die Landesregierung die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten um. Erfahren Sie mehr zu den ab heute gültigen Regelungen.
Die Überbrückungshilfe III wurde nochmals erweitert und verbessert. Durch die Anpassungen wird die Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und die Hilfe steht nun auch einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Erfahren Sie mehr zu den Änderungen!
Freundliche Grüße Ihre IHK Rhein-Neckar |
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