Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren. Nutzen Sie die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg und erschließen Sie neue Märkte mit Innovationen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme (einschließlich aller Partner- und verbundenen Unternehmen) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die in Baden-Württemberg gründen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein muss, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert verstärkt Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen. Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen ermöglichen beziehungsweise eine deutliche Qualitätssteigerung bestehender Angebote erlauben. Es können verschiedene Arten von Innovationsgutscheinen beantragt werden:
Innovationsgutschein
Fördergegenstand
BW
Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
Hightech Digital
Gutschein für KMU.
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.
Hightech Start-up
Gutschein für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung.
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt für Leistungen externer FuE-Einrichtungen. Dazu zählen öffentliche oder privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen. Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovationsgutschein
Förderquote / Zuschuss
BW
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
max. Zuschuss 7.500 Euro
Hightech Digital
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
max. Zuschuss 20.000 Euro
Hightech Start-up
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten,
max. Zuschuss 20.000 Euro
Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Die Antragsformulare müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung erhalten Sie meist innerhalb von vier Wochen nach Antragsstellung. Vertragsabschlüsse mit FuE-Dienstleistern dürfen in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden!

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der L-Bank.