Der digitale Gewerbesteuerbescheid

Gewerbesteuerbescheide sollen künftig digital an die Unternehmen versendet werden. Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung von Papierbescheiden ein enormer Aufwand.  
Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) implementiert. Der von der Kommune erlassene Bescheid soll dabei im PDF-Format mit XML-Anhang in das ELSTER-Postfach ”Mein Unternehmenskonto” zugestellt werden.
Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und soll durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden können. Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur Bescheid-Zustellung in das elektronische Postfach – soll den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und Kosten ersparen. Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist grundsätzlich für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Ausgenommen sind bislang Datensätze in Zerlegungsfällen. Insoweit soll 2024 ein einheitlicher Datensatz vorliegen.
Unternehmen und Steuerberatungen können bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 angeben, dass sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten. Dazu müssen sie bei "Mein ELSTER" den "Elektronischen Zustellwunsch" auswählen. Alternativ kann der elektronische Bekanntgabewunsch, z. B. per Mail, bei der Kommune eingereicht werden.
Die zuständigen Kommunen und Finanzverwaltungen erhalten dadurch klare Hinweise zur Nachfrage der Gewerbesteuerpflichtigen – und können die Umstellung der Systeme entsprechend priorisieren. Voraussetzung für den Versand des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist die Anbindung der jeweiligen Kommune an “ELSTER-Transfer”.
Weitere  Informationen zum technischen Prozess, Leitfäden und FAQs finden Sie auf ELSTER.
Da es noch eine Weile dauert bis alle Kommunen in Deutschland ihre unterschiedlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungssysteme angepasst haben und die Gewerbesteuerbescheide digital versenden können, versendet die Kommune den Gewerbesteuerbescheid weiterhin postalisch. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei der jeweiligen Kommune.
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