Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.

Erfolg für Unternehmen – zwei Bewilligungen pro Jahr wieder möglich

Die im August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, ist nicht mehr gültig. 

Kostenfreie Webinare

Bei den Webinaren zu ZIM haben Sie die Möglichkeit, sich zu verschiedensten Themenschwerpunkten zu informieren. Profitieren Sie auch von der Möglichkeit im Anschluss eines jeden Vortrags, Ihre Fragen direkt Experten zu stellen. Informationen zur Anmeldung für die Webinare und deren Inhalte finden Sie in der ZIM-Veranstaltungsübersicht.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.
Die Antragsberechtigung stellt sich wie folgt dar:

FuE-Einzelprojekte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
  • weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren

Kooperationsprojekte

  • siehe oben FuE-Einzelprojekte
  • Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens.

Management von Innovationsnetzwerke

  • die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung, z. B. eine am Netzwerk beteiligen Forschungseinrichtung, eine externe Einrichtung.

Durchführbarkeitsstudien

  • Unternehmen nicht älter als 10 Jahre (junge Unternehmen)
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Erstbewilligungsempfänger von ZIM-Projekten, die in den letzten drei Jahren nicht über anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert wurden

Leistungen zur Markteinführung

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren ZIM-Projekte bewilligt werden
  • für einige Leistungen darüber hinaus auch weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Deutschland durchzuführende Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (FuE-Aktivitäten) und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
  • FuE-Einzelprojekte einzelner Unternehmen;
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen;
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung;
  • Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen;
  • Durchführbarkeitsstudien (z. B. Vorstudien, Tests, Untersuchungen zum Stand der Wissenschaft, Analyse des Marktpotenzials);
  • Leistungen zur Markteinführung
    • Innovationsberatung – z. B. Wissenstransfer, gewerbliche Schutzrechte, Anwendung von Normen
    • Dienstleistungen – z. B. Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Marktforschung, Zertifizierungen
    • Messeauftritte, Beratungen zum Produktdesign und zur Vermarktung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 550.000 Euro bei Einzelprojekten, 450.000 Euro bei Kooperationsprojekten. Bei Kooperations- und Verbundprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben (auf Basis der Personalkosten) maximal 450.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der teilnehmenden Partner.
Für Forschungseinrichtungen betragen die zuwendungsfähigen Kosten maximal 220.000 Euro.
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal 2.300.000 Euro begrenzt.
Bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken kann die Förderung bis zu 420.000 Euro betragen, bei internationalen bis zu 520.000 Euro.
Förderfähige Kosten sind die für ein Projekt anfallenden Personalkosten. Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen auf maximal 100 Prozent der Personalkosten begrenzt.
Kosten für Aufträge an Dritte sind bis zur Höhe von 25 Prozent der Personalkosten, bei Innovationsnetzwerken bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten förderfähig.
Bei Durchführbarkeitsstudien sind mindestens 10 Prozent und maximal 80 Prozent der der Personalkosten von Aufträgen an wissenschaftliche qualifizierte Dritte förderfähig. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten liegen für ein Unternehmen bei 100.000 Euro, für Kooperationsprojekte bei maximal 200.000 Euro
Bei Leistungen zur Markteinführung sind die projektbezogenen Kosten der Unternehmen für an Dritte vergebene Leistungen förderfähig. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 60.000 Euro.
ACHTUNG: Ein Unternehmen kann auch mehrmals gefördert werden. Allerdings ist die Anzahl der Bewilligungen auf zwei FuE-Projekte innerhalb von 12 Monaten begrenzt.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Unternehmensgröße
Einzelprojekte (EP)
Kosten max. 550.000 Euro
Kooperationsprojekte
(KU, KF, KA)
Kosten max. 450.000 Euro
Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
Kosten max. 450.000 Euro
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen
45 %
(max. 247.500 Euro)
55 %
(max. 247.500 Euro)
60 %
(max. 270.000 Euro)
Kleine Unternehmen max. 10 Jahre nach Gründung
45 %
(max. 247.500 Euro)
50 %
(max. 225.000 Euro)
60 %
(max. 270.000 Euro)
Kleine Unternehmen
40 %
(max. 220.000 Euro)
45 %
(max. 247.500 Euro)
55 %
(max. 247.500 Euro)
Mittlere Unternehmen
35 %
(max. 192.500 Euro)
40 %
(max. 220.000 Euro)
50 %
(max. 225.000 Euro)
Unternehmen < 500 Mitarbeiter
25 %
(max. 137.500 Euro)
30 %
(max. 135.000 Euro)
40 %
(max. 220.000 Euro)
Unternehmen < 1.000 Mitarbeiter
30 %
(max. 135.000 Euro)
40 %
(max. 220.000 Euro)
Die maximal möglichen Zuschüsse liegen dann zwischen 135.000 Euro und 270.000 Euro. 
Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt zwischen 70 Prozent und 30 Prozent, je nach Unternehmensgröße, der Zuschuss maximal somit zwischen 30.000 Euro und 70.000 Euro.
Die Förderquote für Beratungsleistungen beträgt grundsätzlich 50 Prozent. Der maximale Zuschuss beträgt dementsprechend 30.000 Euro.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Es kann jedoch auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang beim Projektträger mit dem Vorhaben begonnen werden. Formulare für die Antragsstellung können unter www.zim.de heruntergeladen werden.

Wie lange läuft das Programm?

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2024. Anträge müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm ZIM stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.