Atlas-Impost für Import-Kleinsendungen aus Drittländern

Ab dem 1. April 2024 müssen auch Postsendungen unter 150 Euro, die von Selbstverzollern beim Binnenzollamt abgeholt werden,  elektronisch angemeldet werden.
Eine konkludente Zollanmeldung, also einfach die Post mitnehmen, ist nicht mehr möglich. Neben der Standardzollanmeldung in ATLAS steht die Anwendung ATLAS-IMPOST bzw. die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) im Zoll-Portal zur Verfügung.
Mit der internetbasierten Anwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden.
Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind oder Dienstleister beauftragt haben. Bei dieser Form der Zollanmeldung wird nur ein spezieller und verringerter Datensatz von den Beteiligten benötigt. 
Der Zoll hat Ausfüllhinweise veröffentlicht.