Digitalisierungsprämie PLUS

Mit der Digitalisierungsprämie Plus können sich Unternehmen bis 500 Mitarbeiter Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit fördern lassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen bis zu 500 Mitarbeitern. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u. a. die Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u. a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u. a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Darüber hinaus können auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung ist von der Förderung ausgenommen.
ACHTUNG: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

Wie wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus steht alternativ als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung. Damit können die Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs- und Liquiditätssituation die für sie am besten geeignete Förderart auswählen. Die vollständigen Förderbedingungen finden Sie hier:

Höhe der Förderung

Investitionsbetrag / Buruttodarlehensbetrag
Zuschussvariante
Darlehensvariante
5.000 Euro 
bis 15.000 Euro
30 Prozent, jedoch maximal 3.000 Euro
-
15.000 Euro
bis 100.000 Euro
-
4 Prozent vom Bruttodarlehensbetrag

Wann und wo stellt man den Antrag?

Die Antragsformulare müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden!
Als Vorhabenbeginn zählt bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Details zum Antragsverfahren finden Sie hier:

Was ist noch zu beachten?

Die Digitalisierungsprämie Plus ist eines von mehreren KMU-Instrumenten uns ist mit anderen Fördermitteln unabhängig kombinierbar.
Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Für die Zuschussvariante beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses durch die L-Bank, bei der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zur Digitalisierungsprämie Plus beziehungsweise deren Beantragung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie bei der L-Bank: Zuschussvariante (direkter Zuschuss) oder Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss).